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Häufig gestellte Fragen

Informationen für Versorgungsempfänger

Die Änderung Ihrer Anschrift können Sie uns per Post, per eMail oder telefonisch mitteilen. Wenn Sie unser Serviceportal nutzen, können Sie auch dort die Änderung Ihrer Anschrift vornehmen. 

Bitte reichen Sie uns umgehend das Formular „Umzug ins Ausland“ sowie die darin geforderten Anlagen per Post oder eMail ein.

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Wenn Sie eine Vollmacht haben, bitten wir Sie, uns diese in Kopie per Post oder auch gern eingescannt per eMail zukommen zu lassen. Wir erfassen Sie dann als bevollmächtigte Person, sodass wir Ihnen Auskünfte erteilen und Unterlagen zukommen lassen dürfen.

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Sie können uns Ihre neue Bankverbindung in schriftlicher Form und von Ihnen unterschrieben per Post mitteilen. Gern können Sie hierzu das hier hinterlegte Formular verwenden. Alternativ akzeptieren wir auch eine eMail unter Angabe Ihrer PM-Nummer, Ihres Geburtsdatums und Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers. Ihre PM-Nummer finden Sie in der Betreffzeile auf unseren Anschreiben. Wenn Sie das Serviceportal nutzen, können Sie auch dort die Änderung Ihrer Bankverbindung vornehmen.

Wenn Sie einen Kontowechsel vornehmen, weisen wir darauf hin, dass es sinnvoll ist, beide Konten ca. 4 Wochen parallel zu nutzen. So können Sie sicherstellen, dass alle Zahlungen weiterhin bei Ihnen ankommen. Bankverbindungsänderungen, die uns zu spät erreichen, können möglicherweise nicht mehr für die nächste Auszahlung berücksichtigt werden, sodass die Bank uns die Pensionszahlung in solchen Fällen zurück überweist.

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Bitte senden Sie uns eine Kopie der Eheurkunde / Namensänderungsurkunde per Post oder eMail zu.
 

Im Rahmen des elektronischen Zahlstellenmeldeverfahrens werden bei pflichtversicherten Rentnern (Krankenversicherung der Rentner) die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Versorgungsträger der betrieblichen Versorgungsleistung einbehalten und an die Krankenkasse direkt abgeführt.

Damit der Freibetrag berücksichtigt werden kann, benötigen wir eine entsprechende Meldung Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Freibetrag bei Ihnen zu berücksichtigen ist, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.

Bitte teilen Sie uns mit, wann Sie die Krankenkasse wechseln werden und nennen Sie uns Ihre neue Krankenkasse. Gerne können Sie dafür unseren Vordruck zum Wechsel der Krankenkasse nutzen. Sie können uns diese Information per eMail oder in schriftlicher Form mitteilen.

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Sie können uns Ihre neue Steuerklasse telefonisch, per eMail oder in schriftlicher Form mitteilen. Gern können Sie hierzu das hier hinterlegte Formular verwenden.

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Die Steuerbescheinigung für das vergangene Jahr wird bis spätestens Ende März des Folgejahres erstellt. Sofern Sie das Serviceportal nutzen, können Sie Ihre Steuerbescheinigung ausdrucken, sobald diese verfügbar ist. Wenn Sie das Serviceportal nicht nutzen, erhalten Sie die Steuerbescheinigung von uns automatisch per Post.

Die Rentenbezugsmitteilung wird Ihnen direkt vom Versicherer bis spätestens Ende Februar des Folgejahres zugesandt.

Sofern Sie das Serviceportal nutzen, können Sie die monatlichen Pensionsabrechnungen herunterladen oder ausdrucken. Wenn Sie das Serviceportal nicht nutzen, können Sie die Abrechnung bei uns im Einzelfall telefonisch oder per eMail anfordern.

Wir ermitteln nur die Steuern, die auf die betriebliche Versorgungsleistung anfallen. Ihre weiteren Einkünfte müssen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden, wie z.B. auch der steuerpflichtige Anteil Ihrer gesetzlichen Rente.
Betriebliche Versorgungsleistungen aus Pensionskassen werden grundsätzlich nicht netto, sondern als Bruttorente ausgezahlt (abzüglich eventuell anfallender Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) und müssen vom Versorgungsempfänger versteuert werden.

Bitte reichen Sie uns schriftlich oder per eMail eine Kopie der Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Angehörigen ein. Ihr Anspruch wird dann geprüft und wir melden uns bei Ihnen.

Bitte reichen Sie uns schriftlich oder per eMail eine Kopie der Sterbeurkunde Ihres verstorbenen Angehörigen, sowie die Kontaktdaten eines Hinterbliebenen / Erben ein. Ein möglicher Anspruch auf Hinterbliebenenvorsorge wird dann von uns geprüft und wir melden uns bei Ihnen zurück.

Weiterhin empfehlen wir, Bankkonten nach dem Ableben eines Angehörigen nicht sofort zu schließen, da dies mögliche Nachzahlungen vereinfacht.

Wenn Sie das kostenfreie Serviceportal nutzen möchten, bitten wir Sie, das hier hinterlegte Formular zu verwenden. Dieses können Sie uns ausgefüllt und unterschrieben per eMail oder Post zukommen lassen.

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