Erklärung zur Barrierefreiheit
Unser Engagement für einen barrierefreien Webauftritt
Bei Pensus ist es unser festes Ziel, dass unsere digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Voraussetzungen. Wir sind davon überzeugt, dass jeder das Recht auf einfache und uneingeschränkte Information hat, insbesondere wenn es um wichtige Themen wie betriebliche Altersversorgung geht.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Webseite und Online-Services nach den international anerkannten Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte (WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA) zu gestalten. Dies ist nicht nur eine Frage der Inklusion, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung, der wir als Unternehmen für Pensionsmanagement vollumfänglich nachkommen wollen (gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG).
So nutzen Sie unsere barrierefreien Funktionen
Wir haben verschiedene Funktionen implementiert, um die Nutzung unserer Webseite zu erleichtern:
- Tastaturnavigation: Sie können die gesamte Webseite mithilfe der Tastatur bedienen. Nutzen Sie die Tab-Taste, um zwischen den Elementen zu wechseln, und die Enter-Taste, um Links und Schaltflächen zu aktivieren. Um die Navigation zu schließen können Sie die ESC-Taste benutzen.
- Schriftgrößenanpassung: Die Schriftgröße lässt sich in Ihrem Browser über die Einstellungen oder durch Drücken von Strg + Plus-Taste (Windows) oder Cmd + Plus-Taste (Mac) anpassen.
- Screenreader-Kompatibilität: Unsere Webseite ist so optimiert, dass gängige Screenreader-Programme die Inhalte korrekt erfassen und wiedergeben können.
Neben diesen technischen Funktionen haben wir auch die Texte redaktionell angepasst. Als Unternehmen dessen Fokus auf der Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung liegt, schaffen wir es nicht, ohne schwierige Begriffe auszukommen, da wir uns in einem Umfeld aus gesetzlichen Vorgaben, steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen bewegen. Aber wir haben – wo es möglich war – die Sätze vereinfacht und aus langen, verschachtelten Sätzen mehrere kurze gemacht. Soweit möglich verzichten wir auf schwierige Fremdwörter und Anglizismen oder erklären sie. Wir schreiben Abkürzungen aus. Vereinfachen schwierige Passagen sowohl sprachlich als auch mithilfe von Auflistungen, Absätzen oder anderem. Wir versehen Bilder mit Bildunterschriften (sogenannten ALT-Texten) und achten auf unsere Überschriften-Struktur.
Was (noch) nicht barrierefrei ist – und was wir dagegen tun
Trotz unseres Engagements kann es vorkommen, dass einzelne Bereiche oder Inhalte unserer Webseite noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wir sind uns dieser Herausforderungen bewusst und arbeiten intensiv daran, diese schnellstmöglich zu beheben. Transparenz ist uns hierbei besonders wichtig.
Die folgende Auflistung zeigt Ihnen die aktuell bekannten Einschränkungen:
- PDF-Dokumente: Nicht alle auf pensus.de bereitgestellten PDF-Dokumente sind vollständig barrierefrei.
Eine barrierefreie Umsetzung ist in Planung und wird schrittweise erfolgen. Diese Erklärung wurde am 20.08.2025 erstellt und zuletzt am 20.08.2025 überprüft.
Wichtiger Hinweis zu externen Inhalten
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die auf unserer Webseite verlinkten PDF-Dokumente von Drittanbietern nicht unserer Kontrolle oder Verantwortung unterliegen. Die Pensus Pensionsmanagement GmbH übernimmt daher keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Inhalte. Für die Barrierefreiheit und den Inhalt der verlinkten Dokumente sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich. Durch die Nutzung dieser externen Links bestätigen Sie Ihr Einverständnis, dass die Pensus Pensionsmanagement GmbH nicht für mögliche Schäden oder rechtliche Konsequenzen haftbar gemacht werden kann.
Ihr Feedback ist uns wichtig!
Ihre Erfahrungen helfen uns, unsere Webseite kontinuierlich zu verbessern. Haben Sie eine Barriere entdeckt oder Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Angebote? Dann kontaktieren Sie uns bitte:
Kontakt per E-Mail: info@pensus.de
Telefon: +49 (0)551 701537-72
Wir bemühen uns, Ihre Meldung binnen sechs Wochen zu beantworten und Abhilfemaßnahmen zu prüfen.
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
Sollte innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Antwort erfolgen, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle für digitale Barrierefreiheit gemäß BFSG wenden: https://www.barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de/Webs/PB/DE/gesetze-und-richtlinien/durchsetzung-und-ueberwachung/durchsetzung-und-ueberwachung-node.html
